Seit 2002 haben Arbeitnehmer
Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung. Der Aufbau einer Altersversorgung durch
Entgeltumwandlung bedeutet:
- Steuerersparnis auf die
umgewandelten Beiträge
- Sozialversicherungsersparnis auf
die umgewandelten Beiträge
(max. bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze - 2015 = 2904.-
€ )
Sie können selbst den
Nettoaufwand Ihrer
persönlichen Altersabsicherung berechnen und
die fünf Durchführungswege der betrieblichen
Altersversorgung miteinander vergleichen.
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Daten werden nicht gespeichert und beim Verlassen der Anwendung
gelöscht.