Seit 2002 haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung. Der Aufbau einer Altersversorgung durch Entgeltumwandlung bedeutet:
  • Steuerersparnis auf die umgewandelten Beiträge
  • Sozialversicherungsersparnis auf die umgewandelten Beiträge 
    (max. bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze - 2015 =  2904.- € )
Sie können selbst den Nettoaufwand Ihrer persönlichen Altersabsicherung berechnen und
die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung miteinander vergleichen.
Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und beim Verlassen der Anwendung gelöscht.